EWärmeG in Baden-Württemberg

Seit 01.07.2015 gilt das neue EWärmeG in Baden-Württemberg. Jetzt sind bei Heizungserneuerung 15 % anstatt wie bisher 10 % regenerativ zu erzeugen. Das kann in Ergänzung mit der bisher üblichen Solaranlage auch durch Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden. Informieren Sie sich gerne bei uns.